Für Privatversicherte & Selbstzahler

Ihre kompetente Privatpraxis für Sprachtherapie

Individuelle logopädische Therapie, Stimmtherapie und Beratung für Privatpatienten und Selbstzahler in Wolfratshausen – persönlich begleitet von Christine Moser.

Sprache ist Ausdruck von Persönlichkeit, Teilhabe und Lebensqualität. In meiner Privatpraxis in Wolfratshausen biete ich Ihnen hochqualitative Sprach-, Sprech- und Kommunikationstherapie mit einem individuellen, ganzheitlichen Behandlungskonzept.

Ich verbinde fundierte Fachkompetenz, moderne Diagnostik und spezialisierte Therapieansätze, um für jeden Menschen eine passgenaue Behandlung zu entwickeln – persönlich, intensiv und auf höchstem fachlichen Niveau.

Mein Anspruch ist eine Therapie, die nicht nur Symptome betrachtet, sondern den Menschen in seiner gesamten Kommunikationsfähigkeit unterstützt.

Fachliche Expertise. Individuelle Betreuung. Nachhaltige Entwicklung.

Was Sie als Privatpatient erwartet

  • Persönliche, individuell abgestimmte Behandlung ohne Zeitdruck
  • Terminvergabe in der Regel mit kurzen Wartezeiten
  • Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Erwachsenen
  • Transparente Beratung zu Ablauf, Umfang und Kosten
  • Ganzheitlicher, wertschätzender und lösungsorientierter Ansatz

Abrechnung & Kostenerstattung

Als Privatversicherte:r oder über die Beihilfe erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einreichen. Je nach Ihrem individuellen Tarif werden die Kosten für die logopädische Behandlung ganz oder anteilig erstattet. Für die Kostenübernahme ist üblicherweise eine ärztliche Heilmittelverordnung erforderlich.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Verordnung, zum Ablauf und zur Abrechnung in einem persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen

Werden auch Privatpatienten behandelt?

Ja. In meiner Praxis behandle ich Privatversicherte und Selbstzahler ebenso wie gesetzlich Versicherte – mit derselben fachlichen Sorgfalt und individuellen Begleitung.

Wie läuft die Abrechnung für Privatpatienten ab?

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach den üblichen Sätzen für logopädische Leistungen. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle ein, die die Kosten je nach Tarif ganz oder anteilig erstattet.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für die Behandlung und die Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung) erforderlich. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an – ich berate Sie zum Ablauf.

Kann ich auch ohne Verordnung als Selbstzahler kommen?

Ja. Wenn Sie logopädische Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten – etwa für Stimmtraining oder Sprechunterricht – ist das ohne Verordnung möglich. Die Kosten tragen Sie in diesem Fall selbst.

Termin vereinbaren

Sie möchten als Privatpatient oder Selbstzahler einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zur Kostenerstattung? Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir – ich freue mich, von Ihnen zu hören.

08171 9067003 Zum Kontakt