Therapien
Die Sprachheiltherapien werden als Einzel- oder Gruppentherapie angeboten. Bei Behandlung von Kindern ist die Beratung und Anleitung der Eltern integraler Bestandteil der Therapie.
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Sie benötigen vor Ihrer ersten Therapiestunde eine ärztliche Verordnung, um die logopädische Behandlung bei uns zu beginnen.
- Heilmittelverordnung:
Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologe) stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung („Rezept“) aus.
Die Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig. Vereinbaren Sie daher vor Ihrem Arztbesuch einen Termin mit uns. Siehe Kontakt. - Kostenübernahme der gesetzliche Krankenkassen:
Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10% sowie 10 Euro Praxisgebühr/Verordnung.
Neben Kindern sind chronisch Kranke und soziale Härtefälle von der Zuzahlung befreit. - Kostenübernahme der privaten Krankenkassen:
Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem gewählten Kassen-Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, um die Kostenübernahme zu klären.